§1 Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der A.B.M.K. Elevate Sales&Marketing Consulting LTremithies, 2
VILLA 22
Geroskipou, Koloni, 8310, Paphos, Cyprusnnt) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, Auftraggebern, Interessenten. Dazu gehören sowohl Leistungen (beispielsweise Dienstleistungen, Beratungsverträge, Seminare, Webinare, Veranstaltungen) als auch Informationsleistungen (beispielsweise Newsletter, Mailings, beratenden Informationen). Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird daher ausdrücklich widersprochen. Mündliche Nebenabreden sind stets unwirksam. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen, ebenso die Schriftformerfordernis, bedürfen der Schriftform.
1.2. KI-Scale erbringt Leistungen ausschließlich an Unternehmer gemäß §14 BGB. Mit Inanspruchnahme unserer Dienste bestätigen Sie dies.
§2 Gegenstand des Vertrages, Leistungsumfang
2.1. Die durch KI-Scale erbrachten Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche: Die Fördermittelberatung, das erstellen von Fördermittelanträgen sowie die strategische Unternehmensberatung oder Teile dieser.
2.2. Der Umfang der zu erbringenden Leistung richtet sich nach den einzelvertraglichen Übereinkünften, insbesondere dessen Preis- und Leistungsvereinbarung. Präsentationen unseres Leistungsportfolios, beispielsweise auf Webseiten oder Werbeanzeigen, stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.3. AMC schuldet, bis auf explizit anderslautende schriftliche Vereinbarungen, die Erbringungen von Dienstleistungen, nicht die Herstellung eines bestimmten Werkes. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen.
2.4. Im Bezug auf die Inhalte eines mit AMC eingegangenen Beratungs- und/oder Dienstleistungsvertrages steht AMC ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß §315 BGB zu.
2.5. Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Videokonferenz, Telefon, etc.) oder in schriftlicher Form erfolgen. Fernmündlich kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärung zustande. Hierfür stellen wir die Möglichkeit zur Erklärung des Willens über die Angebotsannahme zur Verfügung.
2.6. Angebote des Auftraggebers gelten mit Inanspruchnahme der Leistung oder einzelner Leistungsbestandteile als angenommen.
2.7. Die Server und Plattformen, die AMC zur Erfüllung einzelner Vertragsgegenstände bereitstellt haben, gemittelt auf ein Jahr, eine Verfügbarkeit von 99,4%. Notwendige Zeiten für Wartungen, Neuinstallationen, Umzüge oder Umbauten bleiben dabei außer Betracht.
§3 Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bereitgestellte Leistung für keine geschäftlichen oder sonstigen Aktivitäten zu nutzen, die gegen gesetzliche Bestimmungen, gleich welcher Art, verstoßen.
3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Kenntniserlangung AMC als solche anzuzeigen.
3.3. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass geeignetes Personal für die strategische, sowie technische Beratung, die (Weiter-)Bearbeitung der Antragstellung, sowie die Wahrnahme unseres Angebotes AMC zur Verfügung stellt. Mit Bereitstellung bzw. Zurverfügungstellung der Leistung gilt die Leistung als erbracht.
3.4. Die durch AMC ausgesprochenen Empfehlungen bzw. Vorschläge ersetzen nicht die eigene unternehmerische Entscheidung. Der wirtschaftliche Erfolg, der aufgrund unserer Vorschläge bzw. Empfehlungen getroffenen Entscheidungen, ist nicht Inhalt vertraglicher Leistung.
§4 Zahlungs- & Leistungsbedingungen
4.1. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus den jeweiligen einzelvertraglichen Übereinkünften. Preise sind jeweils netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben.
4.2. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
4.3. Die Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Auftraggeber festgelegten Zeitpunkten.
4.4. AMC verpflichtet sich, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
4.5. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von AMC oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt AMC in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
4.6. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann AMC diese gesondert in Rechnung bringen.
4.7. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit ist AMC berechtigt, die Preise angemessen und angepasst der allgemeinen Preisentwicklung zu erhöhen. AMC wird den Kunden mindestens einen Monat im Voraus von der Preiserhöhung unterrichten.
4.8. AMC stellt seine Leistungen, wenn nicht anders vereinbart, monatlich (auch Rumpfmonat) in Rechnung. Die Rechnungen werden in der Regel elektronisch, per E-Mail, versandt.
§5 Vertragslaufzeit & Kündigung
5.1. Der Auftrag ist fest über die vereinbarte Auftragszeit abgeschlossen.
5.2. Der geschlossene Vertrag verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen Auftraggeber und -nehmer jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 1 Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit oder des jeweilig laufenden Verlängerungszeitraumes gekündigt hat.
5.3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
5.4. Vorzeitige bzw. freie Kündigungsrechte innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
5.5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
5.6. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AMC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. AMC steht der Nachweis offen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5.7. Nach Beendigung des Dienstleistungsauftrages ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet Nachrichten und Informationen, welche für den Auftraggeber eingehen, an diesen weiterzuleiten.
§6 Verzug
6.1. Lieferfristen für die Erbringung der Leistung durch uns beginnen erst, wenn der Rechnungsbetrag vollständig eingegangenen ist und alle für die Leistung notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen bzw. die notwendige Mitwirkung vollständig erbracht ist.
6.2. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen, bis zum Ausgleich des offenen Betrages, nicht auszuführen.
6.3. Ist der Kunde bei monatlicher Zahlung oder Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und/oder die Leistungen bis zur Begleichung der Schuld einzustellen. Die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin bzw. zur Wiederaufnahme der Zahlungen fällig wird, wird AMC als Schadensersatz in gleicher Höhe geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
6.4. Bei Zahlung mittels SEPA-Mandates hat der Auftraggeber den ordnungsgemäßen Einzug der ausgewiesenen Rechnung sicherzustellen. Bei Rücklastschriften wird dem Auftraggeber eine Gebühr von 10,00 EUR zzgl. der angefallenen Bankgebühren berechnet.
§7 Erfüllung
7.1. AMC erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt.
7.2. Der Auftragnehmer schuldet, bis auf explizit anderslautende schriftliche Vereinbarungen, die Erbringungen von Dienstleistungen, nicht die Herstellung eines Werkes.
7.3. Ist der Auftragnehmer gehindert, die vereinbarte Leistung zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
7.4. Soweit nicht anders vereinbart, kann AMC sich zur Auftragserfüllung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, sofern vergleichbare Standards im Bezug auf Datenschutz, Verschwiegenheit und Qualität der zu erbringenden Leistungen eingehalten werden und damit kein berechtigtes Interesse des Auftraggebers entgegensteht.
§8 Datenschutzbestimmungen
8.1. AMC verpflichtet sich zum Schutz personenbezogener Daten gemäß geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Grundlage zur Verarbeitung, Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten unserer Kunden erfolgt ausschließlich nach dem Zweck der gegenständlichen Vertragsbeziehung unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen.
8.3. Der Gegenstand unserer Auftragsverarbeitung inklusive aller Rechte und Pflichten der Betroffenen wird von uns schriftlich in einer separaten Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach DSGVO vereinbart.
8.4. Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch AMC, auch im Wege von Fernkommunikationsmitteln, wie E-Mail, Telefon, Messenger-Diensten, SMS, etc. ein. Sollten Sie einer Datenverarbeitung durch uns widersprechen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an kontakt@abmkelevate.de. In dieser E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Unvollständigkeit geht nicht zu Lasten von AMC. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei uns.
8.5. Weiteres regelt die jeweils gültige Datenschutzbestimmung, abrufbar unter www.abmkelevate.de/datenschutz
8.6. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, sich im Rahmen der Akquisetätigkeit im Namen des Auftraggebers und mit dessen Unternehmensnamen zu melden. Insoweit verzichtet der Auftraggeber auf entsprechende Namens- und Urheberrechte. Der Auftragnehmer handelt für den Auftraggeber nicht als Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe.
8.7. Der Auftraggeber erteilt dem Vertragspartner eine Genehmigung, im Rahmen der telefonischen Akquisetätigkeit erfasste und bearbeitete Daten an Dritte nach Maßgabe und Wunsch des Auftraggebers weiterzugeben. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften sind entsprechend zu berücksichtigen. Dies gilt bis zum schriftlichen Widerruf.
§9 Haftung
9.1. AMC haftet Ihnen gegenüber in Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.2. In sonstigen Fällen In sonstigen Fällen haften wir – soweit nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich weiterer Regelungen dieser AGB ausgeschlossen.
9.3. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüssen unberührt.
9.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in Auftrag gegebenen Dienstleistungen im Hinblick auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher, telekommunikationsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu prüfen. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht, hat er uns ausschließlich solches Material zur Verfügung zu stellen, welches frei von Rechten Dritter ist. Durch AMC bereitgestellte bzw. geliefertes Material hat er im Bezug auf die Zulässigkeit der eigenen Verwendung selbstständig zu prüfen.
9.5. Der Auftraggeber stellt AMC insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums oder missbräuchlicher Verwendung von Daten von sämtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht zur Kürzung der Vergütung auf Grund einer Rechtsverletzung als Solche berechtigt.
§10 Widerrufsrecht
Wir gehen ausschließlich Verträge mit Unternehmer im Sinne des §14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht bei fernmündlich abgeschlossenen Verträgen unter Unternehmen nicht.
§11 Sonstige Vereinbarungen
11.1. Auftraggeber und -nehmer vereinbaren, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben.
11.2. Der Auftrag bleibt auch unter Änderungen etwaiger Beteiligungsverhältnisse des Auftragnehmers oder seiner Rechtsform gültig. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbestandteilen oder Preisen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, gelten diese als akzeptiert.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
11.4. Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird Coesfeld, Deutschland vereinbart. AMC ist berechtigt seine Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
11.5. Vertragssprache ist deutsch.